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auf der Homepage meiner psychiatrischen Gutachtenpraxis

Ich erstelle Gutachten im Auftrag Amtsgerichte zur Frage einzurichtender Betreuungen nach dem BGB sowie Schuldfähigkeitsgutachten nach §§ 20, 21 StGB.

Ich erstelle Gutachten im Auftrag Amtsgerichte zur Frage einzurichtender und zu verlängernder Betreuungen nach dem BGB sowie Unterbringungen und Anordnungen von Behandlungen im Rahmen des Betreuungsrechtes.

In diesem Bereich bin ich als freier Gutachter kontinuierlich seit 1996 tätig, nachdem ich während meiner Facharztausbildung im Sozialpsychiatrischen Dienst Wilmersdorf zwei Jahre spezifische Erfahrungen in der Sozialpsychiatrie neben meiner mehrjährigen klinischen Ausbildung sammeln durfte.