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auf der Homepage meiner psychiatrischen Gutachtenpraxis
Ich erstelle Gutachten im Auftrag Amtsgerichte zur Frage einzurichtender Betreuungen nach dem BGB sowie Schuldfähigkeitsgutachten nach §§ 20, 21 StGB.
Ich erstelle Gutachten im Auftrag Amtsgerichte zur Frage einzurichtender und zu verlängernder Betreuungen nach dem BGB sowie Unterbringungen und Anordnungen von Behandlungen im Rahmen des Betreuungsrechtes.
In diesem Bereich bin ich als freier Gutachter kontinuierlich seit 1996 tätig, nachdem ich während meiner Facharztausbildung im Sozialpsychiatrischen Dienst Wilmersdorf zwei Jahre spezifische Erfahrungen in der Sozialpsychiatrie neben meiner mehrjährigen klinischen Ausbildung sammeln durfte.
Vom 01.07.1997 bis 31.03.2022 war ich durchgehend in kassenärztlicher Praxis tätig als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (bis 2006 in Berlin-Spandau und ab 2006 in Berlin-Schöneberg). Seit 01.04.2022 widme ich mich hauptsächlich der gutachterlichen Tätigkeit.